Wer kann ein Gesuch stellen?
Die Buchmann-Kollbrunner-Stiftung unterstützt laut Stiftungsstatut geistig und körperlich behinderte Personen sowie gemeinnützige Institutionen, die sich für geistig und körperlich Behinderte engagieren. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Kanton Zürich, ausserkantonale Gesuche werden nur im Ausnahmefall bewilligt. Die Unterstützung erfolgt im Falle der Gutheissung des Gesuchs durch Leistung finanzieller Beiträge. Um unnützen administrativen Aufwand zu vermeiden, bitten wir, Gesuche im Allgemeinen nur in folgenden Fällen einzureichen:
Behinderte Einzelpersonen
- Sie sind körperlich, geistig oder psychisch behindert und haben Wohnsitz im Kanton Zürich.
Gemeinnützige Institutionen
- Einzelgesuch (Personen): Ihre Behinderteninstitution stellt einen Antrag für eine behinderte Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
- Projektgesuch (Bauten, spezielle Anschaffungen usw.): Ihre gemeinnützige Behinderteninstitution hat Ihren Sitz im Kanton Zürich oder einen erheblichen Anteil von Nutzern aus dem Kanton Zürich.
Sozialhilfestellen (besondere Notfälle)
- In einer beschränkten Zahl von Ausnahmefällen kann unsere Stiftung „unverschuldet in Not lebende Personen“ mit Wohnsitz im Kanton Zürich unterstützen, die nicht oder nur teilweise dem Behindertenbereich zuzuordnen sind. In einem solchen Spezialfall kann Ihre Institution sich per Mail oder telefonisch erkundigen, ob eine Unterstützungsmöglichkeit besteht und ein Gesuch gestellt werden kann.
Gesuche können per Post oder, wenn sie nicht zu umfangreich sind, per Mail eingereicht werden.
Formulare & Infos
Hier finden Sie weitere Informationen zur Behandlung der Gesuche sowie die Gesuchs-Formulare.