Gesuchsformular
für Erfwachsene
Die eingereichten Gesuche werden registriert. Gesuche ausserhalb des Tätigkeitsbereichs der Stiftung werden sofort abgewiesen. Falls nötig werden zusätzliche Informationen und Unterlagen angefordert. Der Stiftungsrat tagt in der Regel viermal im Jahr und behandelt nur vollständige Gesuche. Bei bewilligten Gesuchen wird der entsprechende Betrag ohne weitere Mitteilung sofort ausbezahlt, bei abgelehnten Gesuchen erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Gesuchsteller (in der Regel per Mail).
Die Gesuchsformulare für Einzelpersonen (Erwachsene oder Kinder) können mit den nachfolgenden Links heruntergeladen werden. Nur vollständig ausgefüllte Gesuche mit den verlangten Beilagen können behandelt werden.
Bitte stellen Sie die Gesuche nach ihren eigenen Normen. Bei Einzelgesuchen ist insbesondere das Personalblatt und das Budgetblatt für die betreffende Person oder Familie, gegebenenfalls der IV-Ausweis sowie eine Liste der weiteren gestellten Gesuche (mit Auflistung bereits erfolgter Zu- und Absagen) beizulegen. Bei Projektgesuchen sind die Jahresrechnung des vorhergehenden und das Budget des laufenden Jahres sowie ein Finanzierungsplan (mit Liste aller gestellter Gesuche und Aufführung bereits zugesprochener Mittel) beizulegen.
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